Wir beraten Sie im gesamten Bereich des Erbrechts vor und nach dem Todesfall, insbesondere zu folgenden Themen:
a) im Vorfeld des Erbfalls
- Patientenverfügung
- (Unternehmer-) Vorsorge- und Patientenvollmacht
- Betreuungsverfügung und Organspende
- Schenken oder Vererben?
- Erbrecht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Patchwork-Familie
- Gestaltung von letztwilligen Verfügungen (Testament, Erbvertrag) und der Unternehmensnachfolge
- Höferecht
- Vorweggenommene Erbfolge
- Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung
- Vermächtnis
- Stiftungen
b) nach dem Erbfall
- Geltendmachen von Auskunftsansprüchen
- Anfechtung der letztwilligen Verfügung
- Annahme und Ausschlagen der Erbschaft
- (Haftung für) Nachlassverbindlichkeiten
- Erbscheinsverfahren
- Rechtsfragen der Erbengemeinschaft
- Testamentsvollstreckung
- Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft