Erbrecht – Dr. Rochus Schmitz

Wir beraten Sie im gesamten Bereich des Erbrechts vor und nach dem Todesfall, insbesondere zu folgenden Themen:

a) im Vorfeld des Erbfalls

  • Patientenverfügung
  • (Unternehmer-) Vorsorge- und Patientenvollmacht
  • Betreuungsverfügung und Organspende
  • Schenken oder Vererben?
  • Erbrecht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Patchwork-Familie
  • Gestaltung von letztwilligen Verfügungen (Testament, Erbvertrag) und der Unternehmensnachfolge
  • Höferecht
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung
  • Vermächtnis
  • Stiftungen

b) nach dem Erbfall

  • Geltendmachen von Auskunftsansprüchen
  • Anfechtung der letztwilligen Verfügung
  • Annahme und Ausschlagen der Erbschaft
  • (Haftung für) Nachlassverbindlichkeiten
  • Erbscheinsverfahren
  • Rechtsfragen der Erbengemeinschaft
  • Testamentsvollstreckung
  • Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft