Streitschlichtung – Dr. Rochus Schmitz

Rechtsanwalt Dr. Schmitz ist als eine von insgesamt drei Gütestellen in Münster seit Anfang 2002 von der Landesjustizverwaltung als Gütestelle anerkannt.

Die „obligatorische Streitschlichtung“ sieht das Gesetz (i. S. der §§ 45 JustG NRW, 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) für Nachbarrechtsstreitigkeiten, Ehrverletzungen, Privatklagedelikte und
Streitigkeiten über Ansprüche nach Abschnitt 3 des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vor. Bei diesen Streitigkeiten ist, bevor eine Klage zulässigerweise erhoben werden kann, zunächst ein Schlichtungsverfahren zu durchlaufen.

Kurz dargestellt, verläuft ein Schlichtungsverfahren wie folgt:

1. Antrag einer Partei; dazu haben wir ein entsprechendes Formular (à Link) erstellt

2. Anfordern der Verfahrensgebühr (150,00 € + USt) durch die Gütestelle vom Antragsteller nach Eingang der Antragsschrift

3. Zustellung des Güteantrages durch die Schlichtungsstelle nach Eingang der Verfahrensgebühr, gleichzeitig Anberaumung eines Termin zur mündlichen Verhandlung

4. Schlichtungsverhandlung. Idealerweise kommt es dabei zu einer Einigung der Parteien (oder der Feststellung, daß eine Vereinbarung zwischen den Parteien nicht zustande gekommen ist. Dann erstellt die Gütestelle eine Erfolglosigkeitsbescheinigung). Eine Abschrift des Protokolls wird den Beteiligten nach Beendigung des Termins übermittelt. Aus der Einigung können dann die Parteien ggf. die Zwangsvollstreckung betreiben.