Wir beraten und vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer gerichtlich und außergerichtlich im gesamten Bereich des Arbeitrechts, Schwerpunkte sind dabei
a) Individualarbeitsrecht
- Rechtfragen im Umfeld des Einstellungsverfahren
- Arbeits- und Berufsausbildungsverträgen
AGB für Arbeitsverträge - Statusfeststellungsverfahren
Recht der befristeten und Teilzeitarbeitsverhältnisse - Geringfügige Beschäftigung (Mini-Jobs)
- Kirchliche Arbeitsverhältnisse
- Recht der Abmahnung
Urlaubsrecht - Mutterschutz und Elternzeit
- EntgeltfortzahlungMitbestimmung der Arbeitnehmer im Betrieb und Unternehmen
Tarifvertragsrecht
Arbeitnehmerweiterbildung - Betriebliche Altersversorgung
Betriebsübergang
Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfragen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Kündigungsschutz
b) Kollektives Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer gerichtlich und außergerichtlich im gesamten Bereich des kollektiven Arbeitsrechts, insbesondere
- Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Betrieb und Unternehmen
- Tarifvertragsrecht